Diese Regeln werden
u.a. für die Zugfahrtsregeln der Längensteuerung verwendet. Damit kann
z.B. verhindert werden, dass Weichenstraßen freigegeben werden, wenn das Ende von Zügen, die nicht in den nachfolgenden Block passen, noch im Weichenbereich steht. Hierfür müssen in den Weichenstraßen keine Belegtmelder angegeben werden (sonst bräuchte man die Zuglänge ja nicht).